Die Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Kreis Olpe e.V.
Auf der Grundlage der gültigen Satzung in der Fassung vom 11.04.2008 gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
I .Aufgaben und Zuständigkeiten
1. Vorsitzende/r
Die/der Vorsitzende vertritt satzungsgemäß die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppe im Kreis Olpe e.V. nach innen und außen. Sie/er leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen. Für durchzuführende Wahlen in der Mitgliederversammlung wird ein/e Wahleiter/in von der Versammlung gewählt.
2. Stellvertreter/in
Die/der Stellvertreter/in vertritt entsprechend der Satzung die/den Vorsitzenden, wenn diese/r an der Ausübung ihrer/seiner Funktion verhindert ist.
3. Kassenwart/in/Kassenführung
Der/die Kassenwart/in verwaltet die der AG zur Verfügung stehenden Gelder. Er/sie gibt dem Vorstand vierteljährlich einen Bericht über die Kontobewegungen. Spenden von Aktionen einzelner Sponsoren sind getrennt zu verwalten und satzungsgemäß für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.
Vorstandsmitglieder erhalten jährlich eine vom Vorstand festzulegende pauschale Kostenvergütung.
4. Schriftführer/in
Der/die Schriftführer/in protokolliert die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, in Verhinderungsfalle bestimmt die/der Leiter/in in der jeweiligen Sitzung oder Versammlung die/den Protokollführer/in. Der/die Schriftführer/in sorgt für den ordnungsgemäßen Schriftverkehr mit den Behörden.
5. Gesamtvorstand
a) der Vorstand legt Arbeitsschwerpunkte vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr fest und stellt sie den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung vor.
b) Der Vorstand diskutiert in einer Sitzung vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung den erstellten Jahresbericht, den Kassenbericht, die inhaltliche Jahresplanung und formuliert eine Empfehlung an die Mitgliederversammlung.
II. Organisation der Vorstandssitzungen
1.Zeit und Ort
Der Vorstand tagt i.d.R. monatlich aber mindestens jedoch zweimal im Halbjahr. Zeit und Ort der Vorstandssitzung werden i.d.R. in der vorangegangenen Sitzung festgelegt.
2. Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Im Fall der Beschlussunfähigkeit wird fünfzehn Minuten nach dem ursprünglich angesetzten Sitzungsbeginn eine weitere, dann in jedem Fall, beschlussfähige Sitzung eröffnet.
Weitere Personen können von der/m Vorsitzenden eingeladen werden.
3. Protokolle
Die Ergebnisse jeder Sitzung des Vorstandes werden in einen Protokoll festgehalten. Die allen Vorstandsmitgliedern zugeleitete Ausfertigung des Protokolls ist in der nächstfolgenden Sitzung zu genehmigen.
III.Organisation der Vorstandsarbeit
(außerhalb der Vorstandssitzungen)
1.Informationsaustausch
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Vorsitzende/n zeitnah über wichtige Geschäftsangelegenheiten informiert. Die Vorstandsmitglieder ihrerseits informierenden/die Vorsitzende/n sofort über Vorgänge und Aktivitäten, die für die Arbeitsgemeinschaft bedeutsam sind.
2.Arbeitskreise
Der Vorstand beschließt jeweils nach einer Jahreshauptversammlung über Anzahl und – so weit möglich – über wesentliche Inhalte der Arbeitskreise. Auf aktuelle Themen wird unmittelbar reagiert. Über vereinbarte Empfehlungen oder Aktionen in den Arbeitskreisen muss im Vorstand entschieden werden, im Falle einer aktuell schnellen Entscheidung sind die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreter/in entscheidungsbefugt.
Für spezielle Aufgabengebiete können ad-hoc Arbeitskreise gebildet werden.
Die Geschäftsordnung gilt bis zur nächsten Satzungsänderung.
Diese Geschäftsordnung wurde anlässlich der Vorstandssitzung am 04.02.2009 verabschiedet.